Plakatierung
Bei Durchführung von Versammlungen oder Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen, sind besondere Erlaubnisse durch die Verwaltung erforderlich. Auch Werbung für Veranstaltungen durch Plakatierung fällt unter diese Sondernutzung und muss genehmigt werden. Es ist zu beachten, dass diese Plakatierungen 10 - 14 Tage vorher beantragt werden müssen.
Gebühren: 10,00 EUR
- Satzung über Werbeanlagen für den Bereich des Marktes Schwanstetten (PDF-Datei)
- Plakatierungsverordnung (PDF-Datei)
Antragstellung: persönlich, schriftlich
Ansprechpartner: Dominic Nowak