Parkausweis für Behinderte
Behinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis für Schwerbehinderte erhalten.
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
- Blinde (Merkzeichen Bl)
- Personen ohne Merkzeichen aG oder Bl können aufgrund einer bayerischen Sonderregelung einen Parkausweis – mit auf Bayern beschränkter Gültigkeit – erhalten
Ansprechpartner:Stefanie Dößel