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GeburtInfosWenn Ihr Kind in Schwanstetten geboren wurde (Hausgeburt) oder Sie in Schwanstetten wohnen und als Deutscher im Ausland geboren wurden, ist das Standesamt Schwanstetten für die Beurkundung der Geburt zuständig. Erforderliche Erklärungen bezüglich der Namensführung und Abstammung Ihres Kindes können Sie bei uns abgeben. Eine Geburt in Schwanstetten (Hausgeburt) ist innerhalb einer Woche persönlich beim Standesamt anzuzeigen. Zu der Anzeige verpflichtet sind 1. jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, oder 2. jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. Dies gilt jedoch nur, wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind. In einem Merkblatt haben wir alle Unterlagen, die Sie für die Beurkundung einer Geburt benötigen, zusammen gefasst. Sie finden online weitere Informationen rund um das Thema Geburt: Beliebte Mädchen-Vornamen 2009Mia Beliebte Jungen-Vornamen 2009Leon © Marktgemeinde Schwanstetten 2013 | Rathausplatz 1 | 90596 Schwanstetten | Tel.: 09170/289-0 | Fax: 09170/289-40 | E-Mail schreiben | by Hirsch & Wölfl GmbH
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